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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 1348/09   

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https://dejure.org/2010,14853
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 1348/09 (https://dejure.org/2010,14853)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2010 - 7 A 1348/09 (https://dejure.org/2010,14853)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 (https://dejure.org/2010,14853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung einer Baugenehmigung zur Verbindung zweier freistehender Einfamilienhäuser mit Garagen durch einen Privatweg aufgrund einer vermeintlich fehlenden Sicherung der Erschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 30 Abs. 1
    Verweigerung einer Baugenehmigung zur Verbindung zwei freistehender Einfamilienhäuser mit Garagen durch einen Privatweg aufgrund einer vermeintlich fehlenden Sicherung der Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15

    Ungenehmigte baurechtswidrige Garage muss beseitigt werden

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile]; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 15 A 647/07

    Die Begründung eines Bebauungsplans ist nicht normativer Bestandteil der Satzung

    vgl. dazu, dass von den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans über die straßenmäßige Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile abweichende, von einem einzelnen Grundstückseigentümer gewünschte Erschließungsvarianten nicht zur plangemäßen Erschließung führen können OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 .
  • VG Minden, 08.06.2012 - 9 K 1227/10

    Kein Bauvorbescheid für Einfamilienhaus ohne gesicherte wegemäßige Erschließung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21.02.1986 - 4 C 10.83 -, BRS 46 Nr. 106 = juris, Rn. 14, und vom 17.06.1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34 = juris, Rn. 22; BayVGH, Urteil vom 07.07.1998 - 14 B 96.3136 -, juris, Rn. 30; VGH BW, Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 204/91 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5.
  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

    Von einer derartigen Festsetzung abweichende, von einem einzelnen Grundstückseigentümer so gewünschte Erschließungsvarianten können im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zur plangemäßen Erschließung führen (BVerwG, Urt. v. 21.02.1986 - 4 C 10.83 - u. 17.06.1993 - 4 C 7.91 - OVG Münster Beschl. v. 25.08.2010, - 7 A 1348/09).
  • VG Minden, 14.02.2012 - 9 K 2615/10

    Möglichkeiten eines gebietsübergreifenden Nachbarschutzes gegen gebietsfremde

    Soweit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der erschließungsrelevante Festsetzungen trifft, grundsätzlich eine plangemäße Erschließung zu fordern ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 21.02.1986 - 4 C 10.83 -, BRS 46 Nr. 106 = juris, Rn. 14; vom 17.06.1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34 = juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2022 - 10 A 1160/21

    Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheides betreffend die Errichtung eines

    Der Kläger benennt schon keinen Rechtssatz, der den von ihm angeführten Beschluss des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2010 - 7 A 1348/09 - trägt und zu einem das angefochtene Urteil tragenden Rechtssatz angeblich in Widerspruch steht.
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